Für verschiedene typische Lebensumstände dieser Personengruppe wie Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Krankheit und Tod bestehen zwar bestimmte gesetzliche Regelungen, diese sind aber in einer unüberschaubaren Fülle in verschiedenen Gesetzen in andere Funktionszusammenhänge eingestellt. Es gibt kein einheitliches Altenrecht. Um so wichtiger ist bei der Planung ein fachübergreifender Beratungsansatz.

Hierfür haben wir mit unserem Team hochqualifizierter Steuerberater, Juristen und Betriebswirte mit breitem Erfahrungshintergrund und Spezialwissen die zutreffende konzeptionelle und personelle Antwort gefunden.

Zunächst spielen die eigenen Zielfestlegungen bei der Gestaltung für den letzten Lebensabschnitt eine wichtige Rolle. Entsprechende Entscheidungen werden aber häufig nicht oder zu spät getroffen. Hierzu gehören auch rechtzeitige Gespräche mit der nachwachsenden Familiengeneration über die Vermögensnachfolge, Vermeidung von streitigen Erbauseinandersetzungen und Übereinkünfte zur etwaigen Versorgung. Wegen Unterbleibens solcher Gespräche kommt es nach dem Tode häufig zu Familienzwist und ungeregelten Versorgungssituationen, die dann später den Richter oder Staatsanwalt beschäftigen, und/oder in der Sozialhilfe, schlechter Versorgung oder Inanspruchnahme der Kindergeneration durch die öffentliche Hand und existenzvernichtenden Steuerforderungen des Fiskus enden.


Eine verantwortungsbewusste Gestaltung sollte zumindest folgende Gegenstände umfassen:

Einkommensplanung: Welches Einkommen werde ich auf Grund welcher Umstände wann erhalten? Wie erziele ich dieses Einkommen?

Vermögensplanung: Welches Vermögen werde und will ich zu welchem Zeitpunkt besitzen? Wie verhindere ich den Zugriff der öffentlichen Hand auf mein Vermögen? Weitere Informationen hierzu...

Versorgungsplanung: Wie gestalte ich meine persönliche Versorgung auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit?

Erbfolgeplanung: Wer soll zu welchen Bedingungen mein Erbe antreten oder vorzeitig in den Genuss von Vermögensgegenständen kommen? Wie vermeide ich Auseinandersetzungen unter den Erben und Angehörigen?

Steuerplanung: Wie minimiere ich die Einkommensteuerbelastung aus Versorgungsleistungen, die Erbschaftsteuer aus dem Vermögensübergang und etwa ansonsten anfallende Steuern?


Sprechen Sie uns an auf START 51, wir beraten Sie!